Reduzierung Kursgebühr

Reduzierungen der Kursgebühr wie z. B. durch die "Wiesbadener Freizeitkarte" ( 50%) sind möglich.

Bei der Anmeldung von Geschwisterkindern wird die Gebühr für das 2. Kind um 50% reduziert.

Angesprochen sind auch:

  • Familien mit niedrigem Einkommen (z. B. SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Asylbewerbergesetz, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohngeld, Elternteile in Ausbildung)

  • Alleinerziehende Familien sowie Familien mit drei oder mehr Kindern

  • Familien, in denen Personen mit langanhaltenden physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben

Bitte beachtet, dass Gebühren bis zu 10 € sowie Zusatzgebühren nicht ermäßigt werden können.

Bitte sprecht uns an :)

 

Wiesbadener Freizeitkarte

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