Reduzierung Kursgebühr
Reduzierungen der Kursgebühr wie z. B. durch die "Wiesbadener Freizeitkarte" ( 50%) sind möglich.
Bei der Anmeldung von Geschwisterkindern wird die Gebühr für das 2. Kind um 50% reduziert.
Angesprochen sind auch:
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Familien mit niedrigem Einkommen (z. B. SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Asylbewerbergesetz, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohngeld, Elternteile in Ausbildung)
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Alleinerziehende Familien sowie Familien mit drei oder mehr Kindern
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Familien, in denen Personen mit langanhaltenden physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben
Bitte beachtet, dass Gebühren bis zu 10 € sowie Zusatzgebühren nicht ermäßigt werden können.
Bitte sprecht uns an :)
Wiesbadener Freizeitkarte
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FormatDateiname
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Flyer-Freizeitkarte-2025-mit-allen-Angeboten_1-2025.pdf